AEPD verhängt 4.800 Euro Bußgeld gegen FORMACIÓN Y EMPLEO DE EXTREMADURA
Spanien: Eine Privatperson reichte Beschwerde bei der spanischen Datenschutzbehörde ein. Sie hatte mehrfach E-Mails von FORMACIÓN Y EMPLEO DE EXTREMADURA erhalten, bei deren Empfängerliste keine Blindkopie-Funktion verwendet worden war. Folglich waren alle Empfänger für alle anderen Empfänger sichtbar.
Das ursprünglich auf insgesamt 8.000 EUR festgesetzte Bußgeld bestand aus zwei Strafen von je 5.000 EUR bzw. 3.000 EUR. Nach Schuldeingeständnis und freiwilliger Zahlung wurde es auf 4.800 EUR reduziert. .
Veröffentlicht am: 16-04-2024
Quelle von dsgvo-portal.de
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