AEPD verhängt 2.400 Euro Bußgeld gegen CARRETERAS Y ASFALTOS

Spanien: Gegen das Unternehmen wurde Beschwerde eingereicht, weil dieses in seinen Büroräumen ein Videoüberwachungssystem installiert, aber keine entsprechenden Hinweisschilder angebracht hatte. Außerdem waren die Mitarbeiter nicht hinreichend über die Datenverarbeitung informiert worden.
Das ursprüngliche Bußgeld von 3.000 EUR, bestehend aus zwei Strafen von je 2.000 EUR bzw. 1.000 EUR, wurde aufgrund freiwilliger Zahlung auf 2.400 EUR reduziert. .

Veröffentlicht am: 11-04-2024

Quelle von dsgvo-portal.de

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