AEPD verhängt 365.000 Euro Bußgeld gegen CTC EXTERNALIZACIÓN

Spanien: Die spanische Datenschutzbehörde reagierte auf die Beschwerde eines Mitarbeiters gegen CTC EXTERNALIZACIÓN.
Die Firma hatte zur Erstellung von Signaturdaten von ihren Angestellten verlangt, biometrische Daten in Form ihrer Fingerabdrücke in die internen Systeme einzuspeisen. Es wurde aber nicht darüber informiert, dass die gesamte gesammelte Biometrie in einem Teil des Mitarbeiterportals gespeichert wurde, zu dem nicht alle Mitarbeiter, die das neue System nutzten, überhaupt Zugang hatten.
Die Behörde stellte bei ihrer Untersuchung des Falls fest, dass CTC EXTERNALIZACIÓN seine Mitarbeiter nicht ausreichend über die Verwendung ihrer biometrischen Daten informiert hatte. Außerdem war die von dem Unternehmen vorgelegte Risikobewertung im Rahmen der Datenschutzfolgenabschätzung nicht ausreichend, und die ergriffenen Sicherheitsmaßnahmen reichten nicht aus, um mögliche Zugriffe Unbefugter gänzlich auszuschließen.
Die AEPD verhängte insgesamt 365.000 EUR in Bußgeldern gegen CTC EXTERNALIZACIÓN. Die Gesamtsumme setzt sich aus einem Bußgeld in Höhe von 200.000 EUR wegen Verstoßes gegen Art. 16 DSGVO, einem 65.000 EUR-Bußgeld wegen Verstoßes gegen Art. 32 DSGVO sowie einem Bußgeld in Höhe von 100.000 EUR wegen Verstoßes gegen Art. 35 DSGVO zusammen.
Zudem wurde das Unternehmen angewiesen, seine Sicherheitsmaßnahmen auf ein angemessenes Niveau zu bringen. das Fingerabdrucksystem muss darüber hinaus abgestellt werden, bis die Mitarbeiter ausreichend über die Verarbeitung ihrer Daten informiert werden. .

Veröffentlicht am: 26-03-2024

Quelle von dsgvo-portal.de

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