LfDI Baden-Württemberg verhängt 0 Euro Bußgeld gegen Privatperson
Baden-Württemberg: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg hat gegen eine Privatperson ein Bußgeld wegen der widerrechtlichen Installation eines Bewegungstrackers an einem fremden Auto verhängt. Die genaue Höhe des Bußgelds ist nicht bekannt.
Die Summe der 2023 erteilten Bußgelder, die in Baden-Württemberg in 11 Fällen verhängt wurden, beträgt zusammengefasst 15.800 EUR.
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Veröffentlicht am: 20-03-2024
Quelle von dsgvo-portal.de
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