CNPD verhängt 1.500 Euro Bußgeld gegen Unternehmen
Luxemburg: Aufgrund einer Beschwerde einer Privatperson stellte die luxemburgische Datenschutzbehörde eine Untersuchung bei einem Telekommunikationsunternehmen an.
Dabei stellte die Behörde fest, dass der Datenverantwortliche mehrfach personenbezogene Daten des Beschwerdeführers an seinen Datenverarbeiter übermittelte, der diese Daten dann an einen Dritten übermittelte. Außerdem hatte das Unternehmen die Privatperson nicht über den Vorgang informiert.
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Veröffentlicht am: 14-03-2024
Quelle von dsgvo-portal.de
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