GPDP verhängt 2.000 Euro Bußgeld gegen Benhabiles Sid Ahmed
Italien:
Der Inhaber eines Einzelhandels installierte eine Videokamera zur Überwachung der Innenräume des Geschäfts, ohne die dafür erforderliche Genehmigung einzuholen oder über Hinweisschilder auf die Verarbeitung personenbezogener Daten zu informieren.
Der Bußgeldempfänger erklärte, dass die Videokamera nie in Betrieb genommen wurde, sondern lediglich zu Abschreckungszwecken diente. Dies widerlegte eine Untersuchung durch die örtliche Aufsichtsbehörde. Das Videoüberwachungssystem war installiert, funktionsfähig und aktiv.
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Veröffentlicht am: 14-03-2024
Quelle von dsgvo-portal.de
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