AEPD verhängt 5.300 Euro Bußgeld gegen Vermieter
Spanien: Die Beschwerdeführerin hatte ein Zimmer in einem Haus gemietet, dessen Vermieter Videoüberwachungskameras unter anderem in gemeinschaftlich genutzten Räumen installiert hatte. Es waren keine entsprechenden Hinweisschilder angebracht. Der Bußgeldempfänger argumentierte, dass die Kameras nie versteckt gewesen waren, jedoch bewertet die Datenschutzbehörde dies trotzdem als einen massiven Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen. .
Veröffentlicht am: 14-03-2024
Quelle von dsgvo-portal.de
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