GPDP verhängt 15.000 Euro Bußgeld gegen MP1

Italien: Ein ehemaliger Mitarbeiter des Unternehmens stellte fest, dass die ihm persönlich zugeordnete geschäftliche E-Mail-Adresse auch Monate nach Beendigung des Geschäftsverhältnisses weiterhin aktiv war. Der Betroffene verfügte erfolgreich eine Sperrung des Kontos. Jedoch reagierte MP1 nicht auf die darauffolgende Aufforderung, das E-Mail-Konto zu löschen. Daraufhin wandte der Betroffene sich an die Datenschutzbehörde, welche urteilte, dass das Unternehmen fristgerecht auf den Löschungsantrag hätte antworten müssen. .

Veröffentlicht am: 12-03-2024

Quelle von dsgvo-portal.de

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