CNIL verhängt 0 Euro Bußgeld gegen Politische Vereinigung
Frankreich: Die CNIL stellte fest, dass eine politische Vereinigung die in der DSGVO ausgelegten Betroffenenrechte nicht oder nicht vollständig auf ihren Webseiten kommunizierte. Auch die während der Präsidentschafts- und Parlamentswahl 2022 per SMS, Post oder E-Mail versendete Wahlwerbung informierte die Empfänger nicht regelmäßig über ihre Rechte, insbesondere das Recht auf Widerspruch.
Die CNIL verhängte im Rahmen ihres vereinfachten Sanktionsverfahrens zwischen Januar und März 2024 fünfzehn Bußgelder in unbekannter Höhe. Die Gesamtsumme dieser beträgt 98.500 EUR. Bußgelder, welche über das vereinfachte Verfahren erteilt werden, können eine maximal Höhe von 20.000 EUR annehmen. .
Veröffentlicht am: 12-03-2024
Quelle von dsgvo-portal.de
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