CNIL verhängt 0 Euro Bußgeld gegen Organisation
Frankreich: Die französische Datenschutzbehörde (CNIL) verhängte ein Bußgeld in unbekannter Höhe gegen eine Organisation, welche ihren Datenschutzbeauftragten nicht in Besprechungen, in denen der Datenschutz und die Informationssicherheit thematisiert wurden, eingebunden hatte. Außerdem dauerte es mehrere Jahre, bis die Kontaktdaten und Aufgaben des Datenschutzbeauftragten den Mitarbeitenden mitgeteilt wurden. Erschwerdend kam hinzu, dass der Beauftragte auch keinen Zugriff auf das Postfach hatte, über welches Betroffene datenschutzrechtliche Beschwerden hinterlassen können.
Die CNIL verhängte im Rahmen ihres vereinfachten Sanktionsverfahrens fünfzehn Bußgelder zwischen Januar und März 2024. Die Gesamthöhe dieser beträgt 98.500 EUR. Bußgelder, welche über das vereinfachte Verfahren erteilt werden, können eine maximal Höhe von 20.000 EUR haben. .
Veröffentlicht am: 12-03-2024
Quelle von dsgvo-portal.de
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