AEPD verhängt 10.000 Euro Bußgeld gegen Schulungsorganisator
Spanien: Eine Privatperson reichte eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde ein, da der Organisator einer von der Person besuchten Schulung dessen aufgenommene Aussage ohne Einwilligung zu Werbezwecken veröffentlicht hatte. Das online gestellte Video enthielt den Namen, Wohnort und die Aufnahme einer Aussage des Schulungsbesuchers. Der Betroffene wurde nicht über diese Verwendung seiner Daten informiert. .
Veröffentlicht am: 11-03-2024
Quelle von dsgvo-portal.de
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