Datenschutzaufsichtsbehörde Griechenland verhängt 1.000 Euro Bußgeld gegen Buchhalter

Griechenland: Eine Privatperson reichte eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde ein, nachdem der Buchhalter seines kürzlich verstorbenen Vaters, angeblich im Auftrag dessen, seine Namen und Steueridentifikationsnummer für ein Verfahren verwendete. Der Beschwerdeführer argumentierte, dass er zu dieser Verwendung seiner personenbezogenen Daten nie eingewilligt hatte. Außerdem hatte der Buchhalter nicht auf eine E-Mail, welche eine Auskunftsanfrage zur Verwendung der Daten enthielt, fristgemäß geantwortet. .

Veröffentlicht am: 09-03-2024

Quelle von dsgvo-portal.de

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