AEPD verhängt 3.000 Euro Bußgeld gegen KOMPASS SPAIN, SLU
Spanien: Eine Privatperson reichte eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde ein, nachdem sie wiederholte E-Mail-Werbung von dem Unternehmen erhalten hatte, obwohl sie dem niemals eingewilligt hatte. Die AEPD entdeckte, dass die Person dem E-Mail-Empfang wiederholt wiedersprochen hatte und seine personenbezogenen Daten auf die Robinson-Liste gesetzt hatte. Trotzdem versandte Kompass Spain weiter kommerzielle Nachrichten an den Betroffenen.
Aufgrund von freiwilliger Zahlung und Verantwortungsanerkennung wurde das Bußgeld von 5.000 EUR auf 3.000 EUR reduziert. .
Veröffentlicht am: 16-02-2024
Quelle von dsgvo-portal.de
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