AEPD verhängt 27.000 Euro Bußgeld gegen LLEFISA, SL
Spanien: Die Kundin eines Fitnessstudios von Metropolitan Spain weigerte sich, ihre biometrischen Daten für einen neu eingeführten, verpflichtenden Zugang zu dem Studio per Fingerabdruck mitzuteilen. Metropolitan Club kündigte darauf hin ihre Mitgliedschaft. Die Betroffene reichte eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde ein. Diese machte das Unternehmen LLEFISA als Datenverantwortlichen ausfindig.
Die AEPD stellte fest, dass die Kunden des Fitnessstudios nicht ausreichend über die Verarbeitung dieser sensiblen Daten informiert wurden. Beispielsweise wurde nicht mitgeteilt, ob die Daten an Dritte weitergegeben werden, wie lange sie aufbewahrt werden oder ob sie für Prozesse wie Profiling verwendet werden. Es wurde nicht klargestellt, ob die Übermittlung der Daten notwendig ist, um einen Vertrag abzuschließen und auf welcher Rechtsgrundlage diese Erhebung besonders sensibler Daten stattfand. .
Veröffentlicht am: 13-02-2024
Quelle von dsgvo-portal.de
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