AEPD verhängt 100.000 Euro Bußgeld gegen THE MAIL TRACK COMPANY, SL
Spanien: Eine Privatperson reichte eine Beschwerde bei der Sächsischen Datenschutzbeauftragten ein, da sie bei dem Erhalt einer mit MailTrack versehenen E-Mail kritisierte, dass das Unternehmen keine angemessenen Informationen über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten bereitstellte und dafür auch keine Einwilligung eingeholt wurde. Mailtrack bietet eine E-Mail-Tracking-Software an, welche den Sender einer E-Mail darüber informiert, dass der Empfänger sie geöffnet hat. Diese E-Mails erhalten außerdem einen Link zur Webseite des Unternehmens.
Die Sächsische Datenschutzbeauftragte leitete die Beschwerde an die zuständige spanische Datenschutzbehörde weiter. Da Personen in mehreren EU-Ländern von dieser Datenverarbeitung betroffen waren, wurden die Datenschutzbehörden mehrerer Länder in die Ermittlung miteinbezogen.
Die AEPD kritisierte, dass sich Mailtrack nicht als Datenverantwortlicher ausweist. Das Unternehmen argumentierte, dass es diese Verantwortung auf seine Nutzer überträgt. Dies weist die Behörde zurück und verhängte ein Bußgeld gegen den Dienstleister, da E-Mail-Empfänger nicht hinreichend über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten hingewiesen werden und auch keine rechtmäßige Einwilligung für diese Überwachung eingeholt wurde. Außerdem war die Deaktivierung des Trackings nur über einen schwer zugänglichen zu installierenden Cookie möglich. Schlossen Nutzer ein Bezahl-Abonnement bei Mailtrack ab, wurden E-Mail-Empfänger gar nicht mehr darüber informiert, dass überwacht wird, wann sie die E-Mail öffnen. .
Veröffentlicht am: 12-02-2024
Quelle von dsgvo-portal.de
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