GPDP verhängt 10.000 Euro Bußgeld gegen Mediafond

Italien: Die Datenschutzbehörde folgte der Beschwerde einer ehemaligen Mitarbeiterin des Unternehmens über die Nutzung ihres geschäftlichen E-Mail-Kontos nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Außerdem hatte die Beschwerdeführerin eine Kopie ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten sowie aller an ihr Konto gerichteten E-Mails erfolglos von ihrem ehemaligen Arbeitgeber angefordert.
Mediafond hatte das E-Mail-Konto der Betroffenen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht deaktiviert, sondern ein automatisches Weiterleitungssystem eingerichtet. Somit konnten an das Konto gerichtete Nachrichten weiterhin von Mitarbeitern eingesehen und bearbeitet werden.
Die Datenschutzbehörde kritisierte, dass das Unternehmen das Konto über den zu langen Zeitraum von einem Jahr betrieben und aktiv kontrolliert hatte. Infolgedessen hatten die Mitarbeiter Zugriff auf persönliche Nachrichten, welche an die ehemalige Angestellte gerichtet waren. Dadurch wurden auch gesundheitsbezogene Informationen ohne Einwilligung der Betroffenen weitergeleitet.
Außerdem wurden die Daten der Betroffenen durch diesen Prozess unverhältnismäßig lange aufbewahrt. Zuletzt wies die Behörde darauf hin, dass der Bußgeldempfänger der Beschwerdeführerin detaillierte Informationen über diese Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen muss. .

Veröffentlicht am: 05-02-2024

Quelle von dsgvo-portal.de

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