CNIL verhängt 32.000.000 Euro Bußgeld gegen AMAZON FRANCE LOGISTIQUE
Frankreich: Nach Medienberichten und Mitarbeiterbeschwerden über die Arbeitsbedingungen in den Lagerhäusern der Amazon-Gruppe initiierte die französische Datenschutzbehörde (CNIL) eine Untersuchung.
Mitarbeiter von AMAZON FRANCE LOGISTIQUE verfügen über einen Scanner, mit dem erledigte Aufgaben in Echtzeit erfasst werden. Der Scanner zeichnete auch Arbeitsunterbrechungen von unter 10 Minuten auf. Diese Daten wurden zu Indikatoren für die Arbeitsproduktivität zusammengefasst und für 31 Tage gespeichert. Die CNIL sieht die minutiöse Aufzeichnung jeder Arbeitsunterbrechung als nicht gerechtfertigt und nicht notwendig für die Unternehmensziele (hohe Produktivität, Arbeitsplanung und Mitarbeiterunterstützung) an. Stattdessen übte die permanente Überwachung einen hohen Druck auf die Lagermitarbeiter aus.
Die CNIL stellte weiterhin fest, dass Zeitarbeitskräfte bis 2020 nicht ausreichend über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch den Einsatz der Scanner informiert wurden. Zusätzlich wurden Personen in den Lagerhäusern nicht umfassend über das Videoüberwachungssystem informiert, welches zudem nicht ausreichend vor unbefugtem Zugriff gesichert war.
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Veröffentlicht am: 23-01-2024
Quelle von dsgvo-portal.de
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