AEPD verhängt 2.000 Euro Bußgeld gegen INMARAN ASESORES SL
Spanien: Die Datenschutzbehörde hatte im Rahmen eines gegen das Unternehmen geführten Sanktionsverfahrens Korrekturmaßnahmen angeordnet.
Nach Ablauf der Frist beabsichtigte die Behörde, die Umsetzung der Maßnahmen zu überprüfen. Der Bußgeldempfänger reagierte jedoch nicht auf die Auskunftsanfrage der Behörde. Daraufhin verhängte die Behörde ein weiteres Bußgeld.
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Veröffentlicht am: 20-01-2024
Quelle von dsgvo-portal.de
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