AEPD verhängt 2.000 Euro Bußgeld gegen Privatperson
Spanien: Die spanische Datenschutzbehörde reagierte auf die Beschwerde einer Privatperson, welche sich über die Veröffentlichung eines privaten Videos beschwerte.
Das Video zeigt den Beschwerdeführer bei einem Trinkgelage, aufgenommen von einem Bekannten, welcher das Video bei Twitter ohne Zustimmung des Antragstellers geteilt hatte. Das Video war anschließend viral gegangen, und hatte den Antragsteller privat belastet. .
Veröffentlicht am: 18-01-2024
Quelle von dsgvo-portal.de
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