CNIL verhängt 0 Euro Bußgeld gegen Unternehmen
Frankreich: Die Datenschutzbehörde stellte fest, dass ein Unternehmen während eines Bewerbungsverfahrens für Statisten und Fernsehmoderatoren zu viele personenbezogene Daten von Bewerbern sammelte. Dazu gehörte die Abfrage des Wohnortes, Herkunftlandes und der Sozialversicherungsnummer. Diese Informationen waren für die Bewertung der Eignung der Bewerber nicht notwendig.
Von November 2023 bis zum Jahresende 2023 verhängte die französische Datenschutzbehörde (CNIL) mehrere Bußgelder in unbekannter Höhe für den Gesamtbetrag von 44.000 EUR. .
Veröffentlicht am: 07-01-2024
Quelle von dsgvo-portal.de
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