AEPD verhängt 10.000 Euro Bußgeld gegen Privatperson
Spanien: Die Beschwerdeführerin geht gegen die Veröffentlichung eines Videos durch ihren ehemaligen Partner auf YouTube vor. Das Video über die Beziehung der Personen enthält auch sexuelle Inhalte. Die Betroffene nahm ihre Einwilligung zur Veröffentlichung des Videomaterials zurück. Der ehemalige Partner verpixelte daraufhin jedoch nur ihr Gesicht. Die Datenschutzbehörde verhängte daraufhin ein Bußgeld gegen die Privatperson, da das Video nach Widerspruch der Klägerin nicht gelöscht worden war. .
Veröffentlicht am: 11-12-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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