AEPD verhängt 600 Euro Bußgeld gegen Privatperson
Spanien:
Die spanische Datenschutzbehörde regierte auf die Beschwerde einer Privatperson.
Der Bußgeldempfänger hatte eine Videokamera an seinem Haus installiert, welche einen öffentlichen Parkplatz im Bild hatte. Dies wertete die Datenschutzbehörde als einen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung.
Außerdem entsprach das Hinweisschild, was über die Kameraüberwachung informierte, nicht den Anforderungen.
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Veröffentlicht am: 04-12-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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