AEPD verhängt 70.000 Euro Bußgeld gegen BERDROLA CLIENTES, S.A.U
Spanien: Der Betroffene reichte bei der spanischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen den Energieversorger ein, nachdem der Energieversorgungsvertrag, den er für eine Mietwohnung abgeschlossen hatte, ohne seine Einwilligung gekündigt worden war.
Die anschließenden Untersuchungen der Behörde legten nahe, dass die Änderungen durch ein Fehlverhalten eines anderen Kunden ausgelöst worden waren. Dieser hatte einen Stromliefervertrag auf seinen Namen abgeschlossen, jedoch die falschen Stromzähler angegeben. Dadurch war es zu einem Fehler im System gekommen, und der bestehende Vertrag des Antragstellers wurde gekündigt.
Vor diesem Hintergrund wertete die Behörde die mit der Vertragsänderung einhergehende, von IBERDROLA CLIENTES, SAU vorgenommene Verarbeitung der Daten des Betroffenen als unrechtmäßig.
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Veröffentlicht am: 04-12-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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