AEPD verhängt 100.000 Euro Bußgeld gegen HOLALUZ-CLIDOM, S.A.
Spanien: Nachdem ein Mieter sich bei der spanischen Datenschutzbehörde beschwert hatte, dass er eine Rechnung für einen Stromvertrag eines anderen Anbieters in seinen Bankunterlagen gefunden hatte, stellte diese umfangreiche Ermittlungen an.
Die Behörde stellte fest, dass zwischen HOLALUZ-CLIDOM, S.A. und dem Immobilienunternehmen, welches die Wohnung vermietete, eine geschäftliche Beziehung mit dem Ziel, Kunden für den Stromanbieter zu gewinnen, bestand.
Ein Mitarbeiter des Immobilienunternehmens hatte die Daten des Mieters an HOLALUZ-CLIDOM, S.A. weitergegeben, um eine Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Daraufhin hatte das Unternehmen diese Daten jedoch einfach für eine Vertragsunterzeichnung verwendet und ins System eingefügt, ohne sich vom Mieter dafür eine Einwilligung zu besorgen.
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Veröffentlicht am: 28-11-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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