AEPD verhängt 600 Euro Bußgeld gegen Privatperson
Spanien:
Die spanische Datenschutzbehörde reagierte auf die Beschwerde einer Privatperson.
Ein Nachbar hatte Videoüberwachungskameras installiert, die unter anderem auch den öffentlichen Raum und ein Nachbargrundstück abdeckten. Die Datenschutzbehörde sah darin einen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung. Darüber hinaus habe der Verantwortliche die betroffenen Personen nicht ordnungsgemäß über die Verarbeitung der Daten durch die Videoüberwachung informiert.
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Veröffentlicht am: 27-11-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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