GPDP verhängt 40.000 Euro Bußgeld gegen Lodi Territorial Social and Health Authority
Italien: Eine Person, die sowohl Mitarbeiterin als auch Patientin einer Gesundheitseinrichtung war, reichte bei der Datenschutzbehörde eine Beschwerde aufgrund des wiederholten Zugriffs ihrer Kollegen auf ihre Krankenakte ein.
Die Datenschutzbehörde fand heraus, dass während der Covid-19-Pandemie ein großer Personalausfall in dem Krankenhaus aufgrund von Corona-Infektionen herrschte. Die Leitung der Abteilung beschloss daraufhin, zur Vereinfachung der Schichtplanung den Zugang zu den Covid-Testergebnissen der Angestellten zu erlauben. Die Gesundheitseinrichtung gibt an, dass dieser Datenzugriff nur für bestimmte Personen erlaubt war. Jedoch stellte die Datenschutzbehörde fest, dass keine Zugriffseinschränkungen auf die Krankenakten konfiguriert worden waren. Es wurde auch nicht aufgezeichnet, wer auf diese zugriff, sodass es an Warn- und Überwachungssystemen fehlte, die auf Datenschutzverletzungen aufmerksam machen konnten. .
Veröffentlicht am: 27-11-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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