AZOP verhängt 5.470.000 Euro Bußgeld gegen EOS Matrix doo

Kroatien: Die Datenschutzbehörde verhängte ein Bußgeld gegen das Inkassounternehmen, welches zu der EOS Holding GmbH mit Sitz in Hamburg gehört, aufgrund mehrerer Verstöße gegen den Datenschutz.
Der Behörde wurde ein anonymer Hinweis zugespielt, dass EOS Matrix personenbezogene Daten unbefugt verarbeitete. Beigefügt war ein USB-Stick mit Daten zu 181.641 Schuldnern. Daraufhin stellte die Datenschutzbehörde Untersuchungen an.
Aufgrund fehlender technischer Schutzmaßnahmen war es möglich, dass die vorgelegten Informationen aus der Datenbank des Unternehmens unautorisiert aufgerufen und exfiltriert werden konnten.
Bezüglich des Inhalts der Datenbank stellte die Behörde fest, dass EOS Matrix auch Daten von Personen, die weder Schuldner noch sonstige für die Arbeit des Unternehmens rechtmäßig relevante Personen waren. Weiterhin wurden detailliert gesundheitsbezogene Daten von Schuldnern in der Datenbank erfasst, ohne dass dafür eine Einwilligung oder ein berechtigtes Interesse vorlag. Zwischen dem Mai 2018 und Januar 2019 wurde zusätzlich nicht geprüft, ob die durchgeführte Aufzeichnung der Telefongespräche rechtmäßig war. Somit wurden knapp 50.000 Befragte ohne Rechtsgrundlage aufgezeichnet. Auch wurden die Personen nicht eindeutig darauf hingewiesen, dass ihr Gespräch dokumentiert wird, da lediglich gesagt wurde, dass dies passieren kann. .

Veröffentlicht am: 05-10-2023

Quelle von dsgvo-portal.de

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