GPDP verhängt 12.000 Euro Bußgeld gegen Azienda Socio Sanitaria Territoriale
Italien: Die Datenschutzbehörde legte Berichte über drei Datenpannen bei dem Datenverantwortlichen, der Ortsstelle der Gesundheitsbehörde in Milan, zusammen. So erhielt eine Person fälschlichereweise nicht nur die ihn betreffende Vorladung zur Behindertenkommission, sondern auch die von zwei weiteren Personen. Die zweite Datenpanne ereignete sich, als eine E-Mail über die Empfehlung zum Umgang mit Covid-19 mit der Krankheit Multipler Sklerose an fast 200 Patienten des Multiple-Sklerose-Zentrums gesendet, wobei alle Patienten die E-Mails der anderen Empfänger offen einsehen konnten. Da die E-Mail-Adressen teilweise Namen von Betroffenen enthielten, konnten Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand dieser gezogen werden. Im dritten Fall wurde einer Patientin Ergebnisse der medizinischen Untersuchung eines Dritten ausgehändigt.
Die Datenschutzbehörde berücksichtigte bei der Festlegung des Bußgeldes, dass die Datenpannen auf Fahrlässigkeit zurückzuführen waren, gesundheitsbezogene Daten jedoch als sensible personenbezogene Daten einem besonderem Schutz unterliegen. .
Veröffentlicht am: 05-10-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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