AEPD verhängt 300 Euro Bußgeld gegen Privatperson
Spanien: Eine Privatperson reichte Beschwerde bei der Datenschutzbehörde, da ein Nachbar in einem Mietshaus ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft einen sogenannten Türspion installiert hatte, welcher auch das Treppenhaus und die Wohnungstür des Beschwerdeführers erfasste.
Die Datenschutzbehörde sah für die Überwachung keine Rechtsgrundlage und verhängte ein entsprechendes Bußgeld. .
Veröffentlicht am: 20-09-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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