CNPD verhängt 1.500 Euro Bußgeld gegen Unternehmen
Luxemburg: Eine Privatperson reichte Beschwerde bei der Datenschutzbehörde ein, da ihre personenbezogenen Daten ohne ihre Einwilligung auf der Website eines Unternehmens (X) veröffentlicht worden waren.
Die Untersuchungen der Behörde ergaben, dass ein weiteres Unternehmen (A) personenbezogene Daten zur Verarbeitung an den Auftragsverarbeiter (B) weiterleitete und B die Daten an das Unternehmen X sandte. Jedoch hatte Unternehmen A seit Inkrafttreten der DSGVO seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht um Informationen über die Weiterleitung personenbezogener Daten der Kunden aktualisiert hatte und kam somit nicht der Auskunftspflicht nach. Außerdem leitete das beauftragte Unternehmen B aufgrund fehlender technischer und organisatorischer Maßnahmen die personenbezogenen Daten der Beschwerdeführerin auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dieser und Unternehmen A an das Unternehmen X weiter. Dies führte dazu, dass die Betroffene unerwünschte Werbeanrufe erhielt.
Die Behörde verhängte gegen Unternehmen A als für die Datenverarbeitung Verantwortlichen ein Bußgeld. .
Veröffentlicht am: 23-08-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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