GPDP verhängt 40.000 Euro Bußgeld gegen Compara Facile Srl
Italien: Eine Privatperson reichte Beschwerde bei der Datenschutzbehörde ein, da er in großer Häufigkeit unerwünschte werbliche Anrufe von dem Unternehmen erhielt, obwohl seine Telefonnummer im öffentlichen Einspruchsregister (‘RPO’) vermerkt ist. Auch wurde der Widerspruch und die Forderung der Löschung seiner Daten nicht befolgt.
Die Behörde stellt fest, dass Compara Facile Srl keine rechtmäßige Einwilligung zur Kontaktierung von Personen eingeholt hatte und die Verantwortung dafür fälschlicherweise bei dem Unternehmen sah, von welchem Compara die Daten gekauft hatte. Weiterhin erfolgte nicht der regelmäßig vorgeschriebene Abgleich mit dem RPO, es wurde nicht über die Rechte der Betroffenen informiert oder auf Ausübungsansprüche dieser reagiert. Zusätzlich wurden die Daten ohne Einwilligung der Betroffenen zum Zweck des Profiling verwendet. .
Veröffentlicht am: 11-08-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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