NAIH verhängt 519 Euro Bußgeld gegen Unbekannt
Ungarn: Der Beschwerdeführer hatte an einem Bewerbungsverfahren bei dem Beklagten teilgenommen und wendete sich nun gegen die Verarbeitung seiner Daten während der Bewerbung und gegen die angeblich notwendige Einwilligungserklärung, im Rahmen der öffentlichen Tätigkeit mit der Veröffentlichung von Fotos oder Videoaufzeichnungen einverstanden zu sein.
Die Datenschutzbehörde stellte während ihrer umfassenden Untersuchung fest, dass die Daten, inklusive der Personalausweise der Bewerber, vollständig kopiert worden waren und teilweise ohne rechtliche Grundlage aufbewahrt wurden. Außerdem wurden die betroffenen Personen nicht angemessen über die Verarbeitung ihrer Daten, besonders über die Aufnahme und Veröffentlichung ihrer Fotos, informiert. Ansonsten wurde der Beschwerde nicht stattgegeben. .
Veröffentlicht am: 11-08-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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