AEPD verhängt 6.000 Euro Bußgeld gegen ODRIA COSTAS INTERNACIONAL, SL
Spanien: Eine betroffene Person hatte bei der Datenschutzbehörde Beschwerde eingereicht, weil der Verantwortliche auf seiner Website ein Bild ihres Wohnortes veröffentlicht hatte, auf dem allerdings auch ihre minderjährigen Töchter zu sehen waren. Die betroffene Person hatte der Veröffentlichung der Kinderbilder nicht zugestimmt.
Das ursprüngliche Bußgeld von 10.000 Euro wurde aufgrund freiwilliger Zahlung und Schuldanerkenntnis auf 6.000 Euro herabgesetzt. .
Veröffentlicht am: 09-08-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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