GPDP verhängt 5.000 Euro Bußgeld gegen Mirva srl
Italien: Die Datenschutzbehörde wurde darauf aufmerksam, dass auf dem Gelände des Unternehmens mehrere Videoüberwachungskameras potentiell unrechtmäßig installiert waren. Daraufhin schickte die Behörde zwei Auskunftsersuche, auf welche das Unternehmen nicht reagierte.
Anschließend trat die Behörde in Kontakt mit der Spezialeinheit für den Schutz der Privatsphäre und Technologiebetrug der Guardia di Finanza, um trotzdem eine Informationsauskunft zu ermöglichen und leitete gleichzeitig ein Verfahren bezüglich der fehlenden Beantwortung der Informationsanfragen ein.
Während der Untersuchung wurde festgestellt, dass Mirva srl sechs Videokameras betrieb, welche auch die Angestellten erfassten und welche nicht hinreichend ausgeschildert waren. Die Datenschutzbehörde benachrichtigte das Unternehmen über die Einleitung eins zweiten Sanktionsverfahrens aufgrund des Verstoßes gegen die DSGVO. Auf die mehrfachen Benachrichtungsversuche wurde jedoch nicht geantwortet.
Daraufhin verhängte die Datenschutzbehörde ein Bußgeld aufgrund der fehlenden Reaktion des Unternehmens. .
Veröffentlicht am: 01-08-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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