AEPD verhängt 15.000 Euro Bußgeld gegen RCL CRUISES
Spanien: Eine Privatperson kontaktierte RCL CRUISES, um Informationen bezüglich der Besichtigung des Kreuzfahrtschiffes zu erlangen. Ein paar Tage später bekam die Privatperson unaufgefordert eine E-Mail mit personenbezogenen Daten eines Dritten, welcher eine Reservierung getätigt hatte. Im darauffolgenden E-Mail-Verkehr ging der Beschäftigte des Unternehmens weiter davon aus, dass es sich bei dem Beschwerdeführer um den Dritten handelte. Somit wurden der Vor- und Nachname, das ungefähre Alter und das Reisebudget eines Passagiers an eine unbefugte Person weitergeleitet und RCL CRUISES reagierte laut der Datenschutzbehörde nicht angemessen auf die Hinweise des Empfängers, dass ein Fehler vorlag. .
Veröffentlicht am: 07-07-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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