UODO verhängt 2.260 Euro Bußgeld gegen Unbekannte Gemeinde
Polen: Die Gemeinde hatte der Datenschutzbehörde einen Datenschutzverstoß gemeldet.
Ein Mitarbeiter hatte unbefugt ein Dokument mit personenbezogenen Daten von einem Firmencomputer auf einen nicht autorisierten Datenträger kopiert. Während ihrer Untersuchung stellte die Datenschutzbehörde fest, dass der Verantwortliche es versäumt hatte, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um ein solches unbefugtes Kopieren zu verhindern und personenbezogene Daten zu schützen. .
Veröffentlicht am: 23-06-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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