GPDP verhängt 176.000 Euro Bußgeld gegen Roma Capitale
Italien: Nachdem es 2020 zu einem medialen Aufsehen gekommen war, weil ein Friedhof im Stadtgebiet Roms die Namen von Schwangerschaftsabbrecherinnen auf die Grabsteine ihrer gestorbenen Kinder bzw. Föten geschrieben hatte, schaltete sich die Datenschutzbehörde ein, und begann ihre Ermittlungen.
Im Rahmen der Ermittlung stellte die Behörde fest, dass die Stadt Rom es versäumt hatte, ihre Gesundheitsbehörde sowie die Friedhofsverwaltung entsprechend zu kontrollieren.
Der Friedhof hatte auf Anweisung der Gesundheitsbehörde ein kleines Hinweisschild an die Grabsteine angebracht, welches die personenbezogenen Daten wie Vor- und Nachname der Mutter enthielt. Selbst wenn die Frauen auf die Bestattung verzichteten, wurde diese durchgeführt, und das Schild angebracht. Dabei ließen die Gesundheitsbehörde und der Friedhof außer acht, dass die verarbeiteten Daten unter die besondere Kategorie der personenbezogenen Daten fallen, und ein grundsätzliches Verbot der Verarbeitung aufgrund der besonderen Vertraulichkeitsregelung aus dem Gesetz zum freiwilligen Schwangerschaftsabbruch gilt.
Auch bei der Lösung des Problems kam es im Rahmen der Umsetzung der Anweisungen und technischen Organisationsmaßnahmen zu Fehlern. .
Veröffentlicht am: 22-06-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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