IDPC verhängt 2.500 Euro Bußgeld gegen Unternehmen
Malta: In folge eines Antrags auf Auskunft wurde festgestellt, dass der für die Verarbeitung Verantwortliche nur einen mangelnden Datenschutz vorweisen konnte. So wurde der Antrag auf Auskunft nicht fristgemäß oder auf angemessene Weise bearbeitet und nicht die nach DSGVO vorgeschriebenen Informationen an die betroffene Person weitergeleitet. .
Veröffentlicht am: 22-06-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
Globeria Mannschaft
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