AEPD verhängt 3.000 Euro Bußgeld gegen ABACOSUR ASESORIA

Spanien: Eine Privatperson hatte die Steuerdienstleistungen des Unternehmens in Anspruch genommen, um einen Anspruch vor dem Finanzamt geltend zu machen. Als das Verfahren abgeschlossen war, bat er das Unternehmen, ihm die entsprechenden Nachweise über die durchgeführte Arbeit sowie die Dokumente vorzulegen, die eingereicht wurden.
Daraufhin erhielt der Antragsteller eine Quittung, welche an eine andere Person adressiert war. Er wandte sich an die spanische Datenschutzbehörde. .

Veröffentlicht am: 21-06-2023

Quelle von dsgvo-portal.de

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