CNIL verhängt 150.000 Euro Bußgeld gegen KG COM

Frankreich: Nachdem eine Pressemitteilung eine Datenpanne bei KG COM enthüllte, stellte die französische Datenschutzbehörde (CNIL) Untersuchungen an. Das betroffene Unternehmen betreibt Websites, über welche hellseherische Beratungen per Chat oder Telefon angeboten werden.
Die CNIL stellte fest, dass KG COM systematisch die Telefongespräche mit seinen Kunden aufzeichnete. Auch können Nutzer des Service Informationen zu ihrem Gesundheitsstand und ihrer sexuellen Orientierung mitteilen, ohne dass KG COM eine ausdrückliche Einwilligung für die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten der besonderen Kategorie eingeholt hatte. Weiterhin wurden Bankdaten über den erforderlichen Zeitraum hinaus aufbewahrt. Zusätzlich war nicht die erforderliche Sicherheit der Daten gewährleistet. Die Bankdaten wurden nicht ausreichend verschlüsselt und die Website sowie die Benutzerkonten waren nicht hinreichend gegen den Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt.
Tatsächlich stellte ein Journalist eine Datenpanne fest und teilte dies dem Unternehmen mit. KG COM versäumte es jedoch, die Datenschutzbehörde zu informieren. Gegen diese Verletzungen der DSGVO verhängte die CNIL in Kooperation mit anderen europäischen Datenschutzbehörden ein Bußgeld von 120.000 EUR. Hintergrund der Zusammenarbeit war, dass KG COM in mehreren Mitgliedsstaaten der EU tätig war.
Die CNIL stellte weiterhin fest, dass das Unternehmen auf seinen Websites nicht ausreichend über die Verwendung von Cookies informierte und auch Cookies ohne Einwilligung der Benutzer auf deren Endgeräten abspeicherte. Dafür verhängte die Datenschutzbehörde ein weiteres Bußgeld von 30.000 EUR.  .

Veröffentlicht am: 15-06-2023

Quelle von dsgvo-portal.de

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