GPDP verhängt 400 Euro Bußgeld gegen Privatperson
Italien: Eine Privatperson hatte an seinem Gründstück ein Überwachungssystem bestehend aus elf Videokameras installiert. Untersuchungen der Datenschutzbehörde ergaben, dass sechs der Videokameras auch den öffentlichen Raum erfassten. Die Datenschutzbehörde forderte die Privatperson bezüglich der Aufnahmen des öffentlichen Verkehrsraums und der Nachbargrundstücke auf, sich an die DSGVO zu halten. Sie erhielt jedoch keine Antwort des Betreibers. .
Veröffentlicht am: 13-06-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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