GPDP verhängt 7.631.175 Euro Bußgeld gegen Tim S.p.A

Italien: Das Telekommunikationsunternehmen Tim S.p.A war in der Vergangenheit bereits Empfänger mehrerer Bußgelder der Datenschutzbehörde. Jedoch trafen auch nach Ablauf der Frist zur Umsetzung der durch die Behörde angeordneten Korrekturmaßnahmen weiterhin zahlreiche Beschwerden über das Unternehmen ein – im Durchschnitt wurde von mindestens drei Meldungen pro Arbeitstag berichtet.
Besonders die Beschwerden über unerwünschte Werbeanrufe häuften sich. Auch wurde von teils belästigendem Verhalten der Anrufer berichtet mit bis zu fünf Kontaktierungen pro Tag über einen Zeitraum von mehreren Wochen. Die Untersuchungen ergaben, dass oft keine wirksame Einwilligung eingeholt wurde. In zahlreichen Fällen lag auch ein öffentlicher Eintrag in die Opt-Out-Liste oder ein Werbewiderspruch vor.
Weitere Beschwerden bezogen sich auf fehlende oder verspätete Reaktionen auf Anträge auf Ausübung der Betroffenenrechte gem. Art. 15 bis 22 DSGVO, wie zum Beispiel das Recht auf Auskunft.
Zusätzlich wurde eine Datenschutzverletzung nicht gemeldet, sodass die Panne nicht überprüft wurde.
Weiterhin fertigte Tim eine öffentlich zugängliche Liste mit Telefonnummern von Betroffenen an, ohne eine rechtmäßige Einwilligung dafür einzuholen.
Unter den erlassenen Anordnungen an den Bußgeldempfänger befinden sich unter anderem die Anweisung, die Überwachung der Call-Center zu verschärfen, um zu gewährleisten, dass nur rechtmäßige Anrufe getätigt werden.
Dieses Verfahren steht im Kontext des verstärkten Vorgehens der italienischen Datenschutzbehörde gegen das weit verbreitete Problem von unerwünschten Werbeanrufen durch sog. “wildes” Telemarketing.  .

Veröffentlicht am: 09-06-2023

Quelle von dsgvo-portal.de

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