FTC verhängt 28.802.378 Euro Bußgeld gegen Amazon
Vereinigte Staaten von Amerika: In einem umfangreichen Verfahren gegen Amazon sowie zwei seiner Tochterunternehmen kamen die FTC und das Justizministerium DOJ nun zu einem Ergebnis.
Der erste Fall dreht sich um Ring, das 2018 von Amazon übernommene Haussicherheitsunternehmen. In der Beschwerde der FTC wurde hervorgehoben, dass Ring angeblich die Daten seiner Kunden nicht angemessen geschützt und die Sicherheitsmerkmale seiner Produkte falsch dargestellt habe. So hatte Amazon seinen Mitarbeitern und Auftragnehmern erlaubt, das über Ring gesammelte Videomaterial anzusehen, was zu einer schwerwiegenden Verletzung der Privatsphäre der Kunden geführt habe. Zu den gegen Ring erhobenen Vorwürfen gehörten auch Fälle aus den Jahren 2017 und 2018, in denen verschiedene Benutzer aufgrund von Brute-Force-Angriffen unter Credential Stuffing litten. Aufgrund des Fehlens geeigneter Sicherheitsprotokolle und mehrerer Ring-Schwachstellen konnten Bedrohungsakteure auf die gespeicherten Videos, Live-Streams und Kontoprofile von 55.000 US-Benutzern zugreifen.
Der zweite Fall betrifft Amazons sprachaktivierte Assistentin Alexa. Die FTC und das US-Justizministerium stellten fest, dass Alexa Aufnahmen von Kinderstimmen auf unbestimmte Zeit aufbewahrte, manchmal sogar, nachdem die Eltern ihre Löschung gewünscht hatten. Die Untersuchung der FTC ergab außerdem, dass die Aufzeichnungen, darunter auch sensible Geolokalisierungsdaten, dazu verwendet wurden, den Sprachassistenten Alexa zu trainieren, seine Reaktion auf Sprachbefehle und die Spracherkennung zu verbessern.
Wegen der Verletzung der Privatsphäre von Verbrauchern durch Ring wurde Amazon mit der Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 5,8 Millionen US-Dollar belastet, die für Rückerstattungen an Verbraucher verwendet wird. Ring ist außerdem verpflichtet, Daten, Modelle und Algorithmen zu löschen, die aus rechtswidrig gesammelten Videos stammen.
Amazon muss außerdem 25 Millionen US-Dollar für den Alexa-Fall zahlen und alle inaktiven Kinderkonten, Sprachaufzeichnungen und Geolokalisierungsinformationen löschen. Es wurde verboten, den Algorithmus anhand solcher Daten zu trainieren. .
Veröffentlicht am: 02-06-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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