AEPD verhängt 3.000 Euro Bußgeld gegen Privatperson

Spanien: Eine Privatperson betrieb zwei Videoüberwachungskameras, die den öffentlichen Verkehrsraum erfassten. Auch fehlten entsprechende Hinweisschilder.
Laut dem Beklagten dienten die Kameras der Überwachung krimineller Aktivität.
Die Person war der spanischen Datenschutzbehörde im Zusammenhang mit dem unrechtmäßigen Betrieb von Überwachungskameras bereits bekannt. .

Veröffentlicht am: 23-05-2023

Quelle von dsgvo-portal.de

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