UODO verhängt 4.266 Euro Bußgeld gegen Bezirksstaatsanwaltschaft
Polen: Ein Staatsanwalt ließ personenbezogene Daten von drei Personen einem Journalisten zukommen, ohne die Daten zu anonymisieren. Dabei handelte es sich um detaillierte Informationen über den örtlichen Stadtrat, seiner Ehefrau und des minderjährigen Sohnes. Zu den dadurch veröffentlichten Daten gehörten die Vor- und Nachnamen, die PESEL-Identifikationsnummern, Geburtsdaten und im Falle des Kindes auch Gesundheitsdaten.
Die Bezirksstaatsanwaltschaft beurteilte die Bereitstellung der personenbezogenen Daten als rechtmäßig und informierte somit weder die Datenschutzbehörde noch die betroffenen Personen. .
Veröffentlicht am: 12-05-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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