GPDP verhängt 30.000 Euro Bußgeld gegen CAAF CGIL Lombardia s.r.l.
Italien: Eine Privatperson reichte Beschwerde bei der Datenschutzbehörde ein. Hintergrund war, dass sie Widerspruch gegen die kommerzielle Kontaktierung durch das Unternehmen eingelegt hatte. Jedoch erhielt der Betroffene kurz darauf eine weitere werbliche E-Mail. Das Unternehmen begründete dies mit einem technischen Fehler, legte aber keine Beweise vor. .
Veröffentlicht am: 11-05-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
Globeria Mannschaft
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