AEPD verhängt 1.200 Euro Bußgeld gegen FUNDACIÓ PRIVADA UNIVERSITARIA EADA
Spanien: Eine Privatperson, welche an einer Fortbildungsverantsaltung teilgenommen hatte, reichte eine Beschwerde bei der spanischen Datenschutzbehörde ein, nachdem die Bildungseinrichtung Bilder der Schulungsveranstaltung, die die betroffene Person zeigten, ohne deren Einwilligung für Werbezwecke verwendet hatte.
Das ursprüngliche Bußgeld in Höhe von 2.000 EUR wurde aufgrund von Schuldeingeständnis und freiwilliger Zahlung um jeweils 20% auf 1.200 EUR reduziert. .
Veröffentlicht am: 08-05-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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