GPDP verhängt 300.000 Euro Bußgeld gegen Ediscom SpA

Italien: Nachdem die Datenschutzbehörde wiederholte Beschwerden gegen das Marketingunternehmen Ediscom SpA erhalten hatte, wurden nun umfangreiche Untersuchungen angestellt.
Ediscom SpA leitete Werbenachrichten diverser Unternehmen an die in den unternehmenseigenen Datenbanken enthaltenen Personen weiter. Die personenbezogenen Daten wurden dabei direkt über die eigenen Online-Portale gesammelt oder von externen Datenbrokern erworben.
Im Rahmen der Untersuchung stellte die Behörde fest, dass auf einigen Portalen von Ediscom SpA sogenannte “Dark Patterns” verwendet wurden. Durch diese wurden die Nutzer durch entsprechend gestaltete grafische Oberflächen und andere potenziell irreführende Methoden dazu verleitet, ihre Zustimmung zur Verarbeitung von Daten zu Marketingzwecken und zur Weitergabe von Informationen an Dritte zum selben Zweck zu geben. Außerdem konnte das Unternehmen in mehreren Fällen nicht nachweisen, eine Zustimmung für das Versenden von Werbenachrichten erhalten zu haben.
Außerdem hatten mehrere der Websites beim Betreten die Kundendaten bereits übernommen und forderten nicht eine weitere Zustimmung zur Datenverarbeitung.
Da das Unternehmen innerhalb der Frist die Hälfte der verhängten Strafe bezahlte, wurde das Verfahren eingestellt. .

Veröffentlicht am: 18-04-2023

Quelle von dsgvo-portal.de

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