ANSPDCP verhängt 3.000 Euro Bußgeld gegen REGENCY COMPANY SRL
Rumänien: Untersuchungen der Datenschutzbehörde zeigten, dass Angestellte und Mitarbeiter des Unternehmens ohne ihre Zustimmung bei der Arbeit per Audio und Video überwacht wurden. Die Behörde stellte fest, dass der Betreiber mit Hilfe des in den Büros und im Speisesaal installierten Videoüberwachungssystems personenbezogene Daten unter Missachtung der Grundsätze der Verarbeitung verarbeitet hatte. Es gab keine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung, die einen solchen Eingriff in die Privatsphäre der Beschäftigten rechtfertigt. Zudem zeigte die Untersuchung, dass Mitarbeiterdaten übermäßig verarbeitet wurden. Die Zweckverarbeitung hätte mit weniger starken Eingriffen in die Privatsphäre erfolgen können.
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Veröffentlicht am: 07-04-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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