AEPD verhängt 18.000 Euro Bußgeld gegen ENFOKA SISTEMAS GLOBALES, SL
Spanien: Ein Mieter legte Beschwerde gegen die Immobiliengesellschaft ein. Der Stromliefervertrag des Betroffenen wurde ohne vorherige Ankündigung und ohne Einwilligung zu einem anderen Elektrizitätsversorgungsunternehmen übertragen. Der neue Vertrag wurde im Namen des Mieters unterzeichnet. Da der Betroffene durch die vorgenommene Änderung eine Verdopplung seines Strompreises erfuhr, wurde ihm ein schwerer wirtschaftlicher Schaden zugefügt.
Das ursprüngliche Bußgeld wurde aufgrund fristgerechter Zahlung und Verantwortungsanerkennung von 30.000 EUR auf 18.000 EUR reduziert. .
Veröffentlicht am: 05-04-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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